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| _GoBack | _GoBack | DGUV Regel 103-001Link zum RechtstextGUV-R 1/474 (alt) | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (Ausgabe Oktober 1986) | |||
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel enthält Richtlinien, die Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser finden. Die Richtlinien finden weder Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon noch auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind. | |||
Bezeichnung | DGUV | |||
URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-1-474.pdf |