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35. BImSchV

Link zum Rechtstext

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 10. Oktober 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen.

Sie bestimmt zudem die Anforderungen, die bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind.

Sie gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N.

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/35bv_ges.htm