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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen (Ausgabe Oktober 1995)

Link zum RechtstextBGR 149DGUV Regel 103-003

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel beinhaltet Rahmenbedingungen für Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen, wenn im bedienergeführten Betrieb durch die Verwendung dieser Einrichtungen Gefahren entstehen können.

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