Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen (Ausgabe Oktober 1995) |
Link zum RechtstextBGR 149 | DGUV Regel 103-003 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel beinhaltet Rahmenbedingungen für Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen, wenn im bedienergeführten Betrieb durch die Verwendung dieser Einrichtungen Gefahren entstehen können. |
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