Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern (Ausgabe Oktober 1983) |
Link zum Rechtstext | BGV D14 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen mit Magnesiumanteilen bis 10 % in Salzbädern mit Schmelzen von Kaliumnitrat, Natriumnitrat oder deren Gemischen (Salpeterbäder). NICHT AUF DER TRANSFERLISTE DER DGUV |