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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (Ausgabe Januar 2004)

Link zum RechtstextBGR/GUV-R 139

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlichen Alleinarbeiten gemäß DIN V VDE V 0825-1.

Sie findet keine Anwendung auf den Einsatz von
-> Sprechfunkgeräten;
> Mobiltelefonen (Handys), die als Sende und Empfangsgeräte für den drahtlosen Nachrichtenverkehr dienen;
> Personenruf-Funkanlagen, die als Sende und Empfangsgeräte zur drahtlosen Übermittlung von Nachrichten dienen;
-> Personenwarngeräten, die zur Warnung vor Gefahrenzuständen dienen, z.B. Gaswarngeräte;
> Notsignalgeräte, die als optische oder akustische Signalgeräte ohne Empfangszentrale in Sicht oder Hörweite zu anderen Personen eingesetzt werden;
-> Telefon-Notrufanlagen, die als Signalgeräte in Verbindung mit Telefonwählgeräten zur automatischen Anwahl der Notrufnummer eingesetzt werden.

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