Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

/wiki/spaces/KUN/overview   6 BundesländerImage Added    

...

 

Link zum Rechtstext

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 517. Dezember 20062014

Kerninhalte

Diese Verordnung schreibt in der Anlage den Abfallwirtschaftsplan (Fachplan für Siedlungs- und Gewerbeabfälle) Bayern bis 2016 2023 fort und erklärt seine Festlegungen

  • über die grundsätzlichen Verbote für entsorgungspflichtige Körperschaften, Abfälle zur Beseitigung und gemischte Abfälle zur Verwertung in andere Länder Deutschlands oder in andere Staaten außerhalb Deutschlands zu verbringen,
  • über die Zuständigkeit des Trägers der Sonderabfallbeseitigung, die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB), für gesondert zu entsorgende Abfälle zur
Beseitigung
  • Beseitigun
    und
  • über die Überlassungspflicht von gesondert zu entsorgenden Abfällen an den Träger der Sonderabfallbeseitigung (GSB) oder bei Körperteilen, Organabfällen sowie infektiösen Abfällen auch an die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH (
Krankenhausabfallverbrennungsanlage
  • Krankenhausmüllverbrennungsanlage)

für verbindlich.

Sie gilt für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, Abfallbeförderer, Makler und Händler von Abfällen, GSB und AVA sowie entsorgungspflichtige Körperschaften.