| AusbEignV |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 |
Link zum Rechtstext | AusbEignV |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben. |
URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/ausbeignv_ges.htm |
Page Comparison
General
Content
Integrations