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Link zum Rechtstext

Unionsregister

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 389/2013 vom 2. Mai 2013 zur Festlegung eines Unionsregisters gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Entscheidungen Nr. 280/2004/EG und Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 920/2010 und (EU) Nr. 1193/2011 der Kommission

Kerninhalte

Allgemeinen Diese Verordnung enthält allgemeine Vorschriften sowie die Funktions- und Wartungsvorschriften für das Unionsregister während des am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeit-raums Handelszeitraums und den darauffolgenden Handelszeiträumen.
Diese Verordnung betrifft , für das unabhängige Transaktionsprotokoll (Independent Transaction Log, ITL) gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG und für die Register gemäß Artikel 6 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG.

Sie gilt für Zertifikate, die für den am 1. Januar 2013 beginnen-den beginnenden Handelszeitraum des EU-Emissionshandelssystems und die darauffolgen-den darauffolgenden Handelszeiträume generiert werden.
Sie betrifft ferner Luftverkehrszertifikate, die versteigert werden sollen und die für den Handelszeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 generiert wurden, sowie für Einheiten der zugewiesenen jährlichen Emissionsmenge und Kyoto-Einheiten.