Kerninhalte | Allgemeinen Vorschriften sowie die Funktions- und Wartungsvorschriften für das Unionsregister während des am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeit-raums und den darauffolgenden Handelszeiträumen.
Diese Verordnung betrifft Zertifikate, die für den am 1. Januar 2013 beginnen-den Handelszeitraum des EU-Emissionshandelssystems und die darauffolgen-den Handelszeiträume generiert werden.
Sie betrifft ferner Luftverkehrszertifikate, die versteigert werden sollen und die für den Handelszeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 generiert wurden. |