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Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gladbeck

in der Fassung

vom

4

25.

April 2002

Juli 2019 

Rechtsebene

Gladbeck

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gladbeck zur unschädlichen Ableitung zum Zweck der in ihremGebiet anfallenden und ihrem Gebiet zugeleiteten Abwässer eine öffentliche Abwasseranlage erstellt, betreibt und unterhält. Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt.

Sie regelt unter anderem zudem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang der Anschlussberechtigten.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gladbeck

URL-Adresse

http://eservice2.gkd-re.de/bsointer140/DokumentServlet?dokumentenname=140l0748.pdf

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