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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 |
Link zum Rechtstext | TKG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. |
Links zur Rechtsänderung |