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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einstufung von Viren in Risikogruppen (Ausgabe April 2012) |
Link zum Rechtstext | TRBA 462 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für die Einstufung von Viren in eine der vier Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung. Sie enthält eine Liste von Viren, die in Risikogruppen eingeteilt sind. Aus der zugeordneten Risikogruppe leitet sich unmittelbar die entsprechende Schutzstufe ab, deren Schutzmaßnahmen einzuhalten sind. |
Links zur Rechtsänderung |