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Link zum Rechtstext | Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel vom 10. November 1992 |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält neben einem vollständigen Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, und einem eingeschränkten Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 3 Abschnitte A und B aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten. Zudem regelt sie unter anderem besondere Abgabebedingungen für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird. |
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