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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wiederkehrende Prüfungen

ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel –

elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer (Ausgabe

Juni 2010

Januar 2020)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-071

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt dem Arbeitgeber/ Unternehmer Hinweise zur Organisation wiederkehrender Prüfungen an

ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln (z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte – hierzu zählen auch

-> ortsveränderlicher und transportabler elektrischer Betriebsmittel,
-> elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel,
die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, angemietet oder geliehen sind.
Das gilt auch für die an der Arbeitsstelle/ im Unternehmen

zur Verwendung freigegebenen

geduldeten Privatgeräte der Beschäftigten, wie z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte

)
undtransportablen elektrischen Arbeitsmitteln (

.

In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen aus Verordnungen,
landesbaurechtlichen Regelungen, Vertragsbedingungen der Sachversicherer,
Normen und anderen Regelwerken zu beachten, auf die in dieser Schrift nicht eingegangen werden kann. Dies gilt beispielsweise für:
-> Aufzüge
-> Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
-> Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte
-> Sonderbauten, z.B.

Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte).

Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäuser,
Beherbergungsstätten