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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreises Heilbronn (einschließlich Gebühren) |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Heilbronn in der Fassung der Änderungssatzung vom 11. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Schwaigern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung regelt insbesondere die Entsorgungspflicht des Landkreises bestimmt, dass der Landkreis Heilbronn, dem Schwaigern angehört. Sie legt zudem die Benutzungsgebühren des Landkreises die Städte Weinsberg und Neckarsulm sowie die Gemeinde Schwaigern angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen festBenutzungsgebühren zu erheben. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Landkreis Heilbronn |
URL-Adresse | https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaftssatzung-20192020-pdf.184442405.htm |