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Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung und Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Ludwigsburg vom 066. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Landkreis Ludwigsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rahmen der Überlassungspflicht die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Die Satzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Abfällen sowie die Benutzungsgebühren. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Gebühren für Selbstanlieferung auf die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises |
URL-Adresse | https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik/abfall-tonnen-und-gebuehren/gebuehren-fuer-die-selbstanlieferung/ |
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