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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Böblingen

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Böblingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20. November 2006 in der Fassung der 1415. Änderungssatzung vom 1916. November 2018Dezember 2019

RechtsebeneHerrenberg

Landkreis Böblingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Böblingen, dem die Stadt Städte Herrenberg angehörtund Sindelfingen angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Formen des Einsammelns und Beförderns.

Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben, und legt insbesondere Bemessungsgrundlagen und Gebührenhöhe fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/get/params_E-12693673041318477880/1561501616516042/Satzung%202019Abfallwirtschaftssatzung2020.pdf