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Kurzbezeichnung

Abfallbeseitigungs- und Abfallbeseitigungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2017 und Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen in der Fassung der achten neunten Änderungssatzung vom 2028. Dezember 2017November 2018

Rechtsebene

Meinerzhagen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Meinerzhagen die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallbeseitigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Gebühr fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallbeseitigungssatzung

URL-Adresse

httphttps://www.meinerzhagen.de/fileadmin/user_upload/Meinerzhagen/Rathaus/Planen_Bauen_u_Wohnen/Stadtplanung/Baurechtliche_Satzungen/Abfallbeseitigungssatzung_1._AEnderung_2017_.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallbeseitigungsgebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://www.meinerzhagen.de/fileadmin/user_upload/Meinerzhagen/Rathaus/Buergerservice/ortsrecht/6_stadtplanung_bauwesen-gebuehrenhaushalt/2018010220190107_jp_ABFALLJa_Gebuehrensatzung_abzur_010118Abfallbeseitung.pdf