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Kurzbezeichnung | Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Helmstedt über die Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 19. Dezember 2005 und Satzung über die Erhebung von Gebühren der Stadt Helmstedt in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2016für die Abwasserbeseitigung, beide vom 18. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Helmstedt die Aufgabe hat, das zur Beseitung des in ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) zu beseitigen. jeweils eine öffentliche Einrichtung zur Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
URL-Adresse | httphttps://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwasserbeseitigungssatzung.pdfPDF |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
URL-Adresse | httphttps://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwassergebuehrensatzung_2013_4.Aenderungssatzung_01.01.2017.pdf.PDF |