Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Kurzbezeichnung

Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzung Helmstedt

Bezeichnung

Satzung der Stadt Helmstedt über die Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 19. Dezember 2005 und Satzung über die Erhebung von Gebühren der Stadt Helmstedt in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2016für die Abwasserbeseitigung, beide vom 18. Dezember 2018

Rechtsebene

Helmstedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Helmstedt die Aufgabe hat, das zur Beseitung des in ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) zu beseitigen. jeweils eine öffentliche Einrichtung zur
a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung
b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung
c) Beseitigung des Inhalts von abflusslosen Sammelgruben und des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.
Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie BenutzungsbedingungenEinleitungsbedingungen.

Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

httphttps://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwasserbeseitigungssatzung.pdfPDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwassergebuehrensatzung_2013_4.Aenderungssatzung_01.01.2017.pdf.PDF