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Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 21. November 1989 |
Rechtsebene | Herrenberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung verpflichtet die Straßenanlieger, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen, die Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht sind (§ 3), zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Wohnheimen ist die Stadt nach dem Straßengesetz reinigungs-, räum- und streupflichtig. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und die Reinigungszeiten, den Umfang des Schneeräumens, die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Streupflichtsatzung |
URL-Adresse | https://www.herrenberg.de/fileadminceasy/Internetserve/User/PolitikUndVerwaltung/Stadtrecht/659_049.pdfusage/main.php?view=publish&item=statute&id=1042 |