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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Landkreis Zwickau

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Zwickau und Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau, beide vom 1227. Dezember 2013September 2018

Rechtsebene

Zwickau

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Zwickau, dem die gleichnamige Stadt Zwickau angehört, überlassungspflichtige Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungspflicht sowie die Durchführung der Abfallentsorgung.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Abfallentsorgung Gebühren (Sockelgebühr, Leistungsgebühren Rest- und Bioabfall, Transportgebühr for Elektro[nik]-Altgeräte und Zusatzgebühren Mehraufwand Müllschleuse und Anfallbehälterumstellung) zu erheben. Sie legt insbesondere jeweils Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe fest.

Der Landkreis Zwickau ist Mitglied des Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS).

Zum sächsischen Landkreis Zwickau gehört gehören unter anderem auch die Große Kreisstadt GlauchauGroßen Kreisstädte Glauchau und Hohenstein-Ernstthal.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

httphttps://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/Abfallwirtschaftssatzung-ab-2014Web_551Abfallwirtschaftssatzung2019Web_3361.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/Abfallgebuehrensatzung-ab-2014Web_551Abfallgebuehrensatzung2019Web_3361.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

ZAS

URL-Adresse

http://www.za-sws.de/index.cfm

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