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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreises Heilbronn (einschließlich Gebühren) |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Heilbronn in der Fassung der Änderungssatzung vom 117. Dezember 20172020 |
Rechtsebene | Schwaigern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Heilbronn, dem die Städte Weinsberg und Neckarsulm sowie die Gemeinde Schwaigern angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Landkreis Heilbronn |
URL-Adresse |
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