Kerninhalte | Mit diesem Gesetz (Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes) werden geschützt: - Marken (Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden)
- geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
- geographische Herkunftsangaben (Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden)
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