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Link zum Rechtstext | Triebfahrzeugführerscheinverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Ausbildung von Triebfahrzeugführern, die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen, die Registerführung und die Überwachung für Triebfahrzeugführer, die Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz benötigen, auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen, sowie die Anerkennung der Ausbildungsorganisation von sonstigem, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal. Sie findet keine Anwendung innerhalb des Bereichs von Serviceeinrichtungen. |
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