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Maschinenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 12. Mai 1993

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von folgenden neuen Produkten:

  • Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Unvollständige Maschinen

Sie gilt unter anderem nicht für:

  • Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.
  • Spezielle Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks
  • Speziell für eine nukleare Verwendung konstruierte oder eingesetzte Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann.
  • Waffen einschließlich Feuerwaffen,
  • Beförderungsmittel wie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, ausschließlich für sportliche Wettbewerbe bestimmte Kraftfahrzeuge und Beförderungsmittel für die Beförderung in der Luft, auf dem Wasser und auf Schienennetzen – jeweils mit Ausnahme der auf diesen Beförderungsmitteln angebrachten Maschinen
  • Seeschiffe und bewegliche Offshore-Anlagen sowie Maschinen, die auf solchen Schiffen oder in solchen Anlagen installiert sind.
  • Maschinen, die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden.
  • Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind.
  • Schachtförderanlagen
  • Maschinen zur Beförderung von Darstellern und Darstellerinnen während künstlerischer Vorführungen
  • Elektrische und elektronische Erzeugnisse wie für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, Audio- und Videogeräte, informationstechnische Geräte, gewöhnliche Büromaschinen, Niederspannungsschalt- und -steuergeräte sowie Elektromotoren
  • Elektrische Hochspannungsausrüstungen, i.e. Schalt- und Steuergeräte sowie Transformatoren
Tags9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 9. Verordnung zum ProdSG; Neunte Verordnung zum ProdSG; 9. Produktsicherheitsverordnung; Neunte Produktsicherheitsverordnung; Neunte ProduktsicherheitsV; Neunte ProduktsicherheitsVO; Maschinenverordnung; MaschinenV; MaschinenVO

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