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Link zum Rechtstext

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird.

Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler.

Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest.