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Arbeitsstättenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. 

Sie gilt weder für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, noch – mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung –

  • im Reisegewerbe und Marktverkehr,
  • in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,
  • für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen.

Aushangpflicht: Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.

Tags

ArbStättVO; ArbeitsStättV; ArbeitsStättVO; ArbStättenVO; ArbStättenV

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