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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Laboratorien (Ausgabe Februar 2008)

Link zum RechtstextTRGS 526

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.

Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die TRBA 100 zusätzlich zu beachten.

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