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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Laboratorien (Ausgabe Februar 2008) |
Link zum Rechtstext | TRGS 526 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die TRBA 100 zusätzlich zu beachten. |
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