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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 8. März 2010

Link zum RechtstextTRFL Rohrfernleitungsanlagen

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung und die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen.

Sie bestimmt die Anforderungen sowohl an die Planung, den Bau, den Betrieb und die Überwachung als auch an die Beschaffenheit von Rohrfernleitungsanlagen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2020