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Link zum Rechtstext | Fertigpackungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Fertigpackungen in der Fassung vom 8. März 1994 |
Anlage 7 | Kontrollmeßgeräte |
und andere Verkaufseinheiten vom 18. November 2020 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Anforderungen an Fertigpackungen fest.Sie regelt unter anderem die Nennfüllmengen, die Kennzeichnung der Füllmenge und die Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen und enthält besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter sowie für offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllunggilt für Fertigpackungen gleicher und ungleicher Nennfüllmenge, Maßbehältnisse und andere Verkaufseinheiten. Sie regelt insbesondere Kennzeichnungen nach den Größen Gewicht, Volumen, Länge, Fläche oder Stückzahl. |