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Kurzbezeichnung | Abfall- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Jena und Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen in der Stadt Jena, beide vom 066. November 2019 |
Rechtsebene | Jena |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Stadt Jena die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie führt das Einsammeln und die Beförderung von Restabfall, Sperrmüll und Schadstoffen sowie die Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten als kommunaler Eigenbetrieb durch. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang bzw. -recht sowie das Trennen und Sammeln von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Entsorgung von Abfällen in ihrem Einzugsgebiet, die ihr überlassen werden müssen, und zur Deckung des ihr dabei und beim Vorhalten von Leistungen entstehenden Aufwands Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. Die Stadt Jena ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO). |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | https://ksj.jena.de/fm/41/Abfallsatzung%2001012020%20h01.pdf |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://ksj.jena.de/fm/41/Abfallgeb%C3%BChrensatzung%2001012020%20h3.370188.pdf |
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Bezeichnung | ZRO |
URL-Adresse |
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