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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den

Güterkraft

Güter- oder

Personenverkehr

Personenkraftverkehr vom

14. August 2006

26. November 2020

Link zum Rechtstext

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.

Es findet Anwendung auf Personen, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Ausgenommen sind unter anderem Beförderungen mit

Kraftfahrzeugen

 Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
-> Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
-> Kraftfahrzeugen, die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
-> Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule,
-> Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen

oder Gütern zu privaten Zwecken

.