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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungen

Gefährdung von

Personen

Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von

Personen

Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

(Ausgabe Januar 2010)

vom 14. Januar 2019

Link zum RechtstextTRBS 2121 Teil 4

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2121 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz.

Er konkretisiert insbesondere den Anhang 1 Nummer 2 Abschnitt .4 Satz 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung Verwendung von nicht für das Heben von Personen Beschäftigten vorgesehenen Arbeitsmitteln, die aber ausnahmsweise zum Heben von Personen Beschäftigten verwendet werden, und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden.