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Link zum Rechtstext

GUV-V C53 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerwehren (Ausgabe Mai 1989Juni 2018)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren oder öffentlicher Pflichtfeuerwehren sind, sowie für Feuerwehreinrichtungen und Feuerwehrdienst.

Sie enthält Bestimmungen zu Bau und Ausrüstung von Feuerwehreinrichtungen, legt persönliche Anforderungen an Feuerwehrangehörige fest und regelt das Verhalten im Feuerwehrdienst.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben wird sie durch die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben unterstütztVersicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehreinrichtungen, die für diese Versicherten bestimmt sind.

Sie regelt neben der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz Feuerwehreinrichtungen, Betrieb und Ordnungswidrigkeiten.

Ihre Normtexte werden durch die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ erläutert.