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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Böblingen |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Böblingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20. November 2006 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 16. November 2020 |
Rechtsebene | Landkreis Böblingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Böblingen, dem die Städte Herrenberg und Sindelfingen sowie die Gemeinde Weissach als auch die Stadt Böblingen angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Formen des Einsammelns und Beförderns. Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben, und legt insbesondere Bemessungsgrundlagen und Gebührenhöhe fest. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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