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Landesgleichberechtigungsgesetz

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Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Fassung vom 28. September 2006

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Landesgleichberechtigungsgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist die Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes Benachteiligungsverbots von Behinderten Menschen mit Behinderung und die der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung (Gleichberechtigungsgebot).

Es normiert insbesondere, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf (Diskriminierungsverbot).

Es enthält zudem Regelungen unter anderem zur Barrierefreiheit, zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und zur Sicherung der Mobilität sowie zur Förderung von Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen.