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Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom3017.September 2013Dezember 2018 |
Rechtsebene | Oberhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung Abfallsatzung der Stadt Oberhausen über die Entsorgung von Abfällen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt. Die Abfallentsorgung der Stadt umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. umfasst umfasst insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling sowie die Verwertung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern, die Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung notwendigen Abfallwirtschaftseinrichtungen und Entsorgungsanlagen für nicht ausgeschlossene Abfälle, die im Stadtgebiet anfallen. Die Satzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Oberhausen |
URL-Adresse | httphttps://www8www.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/131001_Abfallsatzung_300913de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-oekologische-stadtentwicklung/umwelt/abfall/abfall-material/abfallsatzung_2019.pdf |