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Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 19. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Neuwied |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Neuwied, dem die Stadt Neuwied angehört die Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald) sowie die Städte Dierdorf und Neuwied angehören (große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises), zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze festals öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung durch die öffentliche Einrichtung „Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied“ betreibt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgung durch den Landkreis und die Anschlusspflicht der Grundstückseigentümer. |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
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