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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz

Link zum RechtstextEU-Kontrollverordnung
AnhängeAnhang I (Gebiete im Sinne des Artikels 2 Nummer 15)Anhang II ( Zuständige Behörden)Anhang III (Charakterisierung von Analyseverfahren)Anhang IV (Tätigkeiten und Mindestgebühren bzw. -Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der amtlichen Kontrolle von Gemeinschaftsbetrieben)Anhang V (Tätigkeiten und Mindestgebühren bzw. -Kostenbeiträge im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen von Waren und lebenden Tieren, die in die Gemeinschaft eingeführt werden)Anhang VI (Bei der Berechnung der Gebühren zu berücksichtigende Kriterien)
NormhistorieABl. EU
Zusatz-InfoEmpfehlung (EU) 2019/794 über einen koordinierten Kontrollplan zur Bestimmung des Auftretens bestimmter Stoffe, die aus Materialien und Gegenständen migrieren, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt, mit denen überprüft werden soll, ob Bestimmungen eingehalten werden, die insbesondere darauf abzielen, 

  • unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken und
  • lautere Gepflogenheiten im Futtermittel und Lebensmittelhandel zu gewährleisten und den Verbraucherschutz, einschließlich der Kennzeichnung von Futtermitteln und Lebensmitteln und sonstiger Formen der Verbraucherinformation, sicherzustellen.


Sie gilt nicht für amtliche Kontrollen zur Verifizierung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarerzeugnisse.

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