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Gesetzl. Kurzzeichen

PSA-DG

Kurzbezeichnung

PSA-Durchführungsgesetz

Bezeichnung

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 18. April 2019

Erscheinungsort

BGBl. I Nr. 13 S. 473

Erschienen am

25.04.2019

Review-Datum06.05.2019

Review

Betroffenheit

Hersteller/Inverkehrbringer von persönlicher Schutzausrüstung

NICHT betroffen sind Hersteller/Inverkehrbringer für Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger Kraftfahrzeuge sowie für persönliche Schutzausrüstungen, die

  • ausschließlich für die Bundeswehr, den Zivilschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen, entwickelt oder hergestellt worden sind,
  • zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit, Wasser und Hitze zur Verwendung im Privatbereich entwickelt oder hergestellt worden sind,
  • Vorrichtungen oder Mittel zur Selbstverteidigung sind,
  • zum Schutz oder zur Rettung von Schiffs- oder Flugzeugpassagieren bestimmt sind und nicht ständig getragen werden.

Nachricht

Das PSA-Durchführungsgesetz ergänzt für Deutschland die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA). Mit dem neuen Gesetz tritt die bisherige Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (8. ProdSV) außer Kraft. Regelungsinhalte sind im Wesentlichen das Konformitätsverfahren und die CE-Kennzeichnung.

Die Konkretisierungen des neuen deutschen Gesetzes betreffen

  • das Verfassen der Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen in deutscher Sprache sowie
  • die Pflicht der Übernahme möglicher Kosten der Marktüberwachungsbehörden in Fällen, in denen Kontrollen eine Nichtkonformität ergeben.

Handlungsempfehlung

Es besteht kein Handlungsbedarf, sofern die Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen bereits auf Deutsch vorliegen und Ihren Kunden mit dem Kauf zur Verfügung gestellt werden.

Als Kunde können Sie die Informationen entsprechend von Ihren Lieferanten in deutscher Sprache einfordern.

Pflichtenbezug

Geänderte/neue Pflichten zur Kategorie: Dokumentation

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

REVIEW 06.05.2019 - Erlassen als Art. 2 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 

URL-Adresse

hhttp://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0473.pdf

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