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Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung Oberhausen | |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen vom 18. Dezember 2006 | |
Rechtsebene | Oberhausen | |
Art der Norm | Satzung | |
Kerninhalte | Bezeichnung | Diese Satzung legt festbestimmt, dass die Stadt Oberhausen zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Diese Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht. Zudem ist in der Entwässerungssatzung die Beitrags- und Gebührenerhebung geregelt. |
Rechtsnorm-Links |
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Gemeinde Sie berechtigt die Stadt, unter anderem für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Benutzungsgebühren – getrennt für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers – zu erheben und legt die jeweiligen Gebührenmaßstäbe fest. | ||
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Bezeichnung | Stadt Oberhausen | |
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