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Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung Oberhausen

Bezeichnung

Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen vom 18. Dezember 2006

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Bezeichnung

Diese Satzung legt festbestimmt, dass die Stadt Oberhausen zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Diese Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.

Zudem ist in der Entwässerungssatzung die Beitrags- und Gebührenerhebung geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Gemeinde Sie berechtigt die Stadt, unter anderem für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Benutzungsgebühren – getrennt für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers – zu erheben und legt die jeweiligen Gebührenmaßstäbe fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-oekologische-stadtentwicklung/umwelt/wasser/wasser_material/entwsserungssatzung_2013.pdf

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