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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Straßenreinigungsgesetz vom 19. Dezember 1978 

Link zum RechtstextStraßenreinigungsgesetz Berlin

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass die Oberflächen und Einflussöffnungen der Entwässerung von öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin normiert die Pflicht sowohl des Landes Berlin als auch der Anlieger zur ordnungsmäßigen Reinigung (einschließlich des Winterdienstes) von öffentlichen Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs, soweit sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden oder überwiegend dem inneren Verkehr dienen, nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu reinigen sind.