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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (Ausgabe April 1994)

Link zum RechtstextBGR 133

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Sie findet unter anderem keine Anwendung auf 

  • Anlagen, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen; 
  • Garagen, die den Garagenverordnungen der Länder unterliegen; 
  • Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte mit Betriebserlaubnis.

ZURÜCKGEZOGEN
(Die wesentlichen Inhalte dieser Regel sind in die neue Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 übernommen worden.)

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