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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 1. Februar 2013 |
Link zum Rechtstext | EEWärmeG-DVO |
Kerninhalte | Diese Durchführungsverordnung regelt für Sachsen-Anhalt abweichend von den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) den Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und die Vorlage ergänzender Nachweise sowohl bei Anträgen auf Befreiung von der Nutzungspflicht als auch bei der Nutzung von solarer Strahlungsenergie. |
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