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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, beide vom 13. Juni 2017

Rechtsebene

Andernach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Service/Downloads/Satzungen/Abfallwirtschaftssatzung%20ab%2001.01.2019.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.kvmyk.de/kv_myk/Landkreis/Kreisrecht/Satzung_Gebuehren_Abfallentsorgung_ab_20172019.pdf