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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Telemediengesetz vom 26. Februar 2007

Link zum RechtstextTMG

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt
> für alle elektronischen Informations und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach dem Telekommunikationsgesetz sind,
-> für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

Datenschutzrechtliche Belange sind in Abschnitt 4 geregelt.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021