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Kurzbezeichnung

Abfallbeseitigungs- und Abfallbeseitigungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen

in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2017

vom 22. Juni 2015 und Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen

in der Fassung der neunten Änderungssatzung vom 28. November 2018

vom 16. Dezember 2008

Rechtsebene

Meinerzhagen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Meinerzhagen die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallbeseitigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Gebühr fest.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallbeseitigungssatzung

URL-Adresse

https://www.meinerzhagen.de/fileadmin/user_upload/Meinerzhagen/Rathaus/

Planen_Bauen_u_Wohnen/Stadtplanung/Baurechtliche_Satzungen/Abfallbeseitigungssatzung_1

Buergerservice/ortsrecht/6_stadtplanung_bauwesen-gebuehrenhaushalt/2020/2._AEnderung_

2017

Abfallbeseitigungssatzung_2020.pdf

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallbeseitigungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.meinerzhagen.de/fileadmin/user_upload/Meinerzhagen/Rathaus/Buergerservice/ortsrecht/6_stadtplanung_bauwesen-gebuehrenhaushalt/
20190107_Ja
2020/ABFALL_Gebuehrensatzung_
zur_Abfallbeseitung
ab_01.01.21.pdf