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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über

elektrische Betriebsräume vom 28. Oktober 1975

den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom vom 8. Dezember 2020

Link zum Rechtstext
EltVO
EltBauVO BW

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser

Diese Verordnung

gelten

gilt für die

Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: 

Aufstellung von
1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1

kV 
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate 
  • Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
  • in 

    • Geschäftshäusern
    • Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten
    • Büro und Verwaltungsgebäuden
    • Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs- und Säuglingsheimen
    • Schulen und Sportstätten
    • Beherbergungsstätten, Gaststätten
    • geschlossenen Großgaragen und 
    • Wohngebäuden
    Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten

    kV,
    2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
    3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.

    Die EltVO BW wird durch die EltBauVO BW aufgehoben.