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Bezeichnung

Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1996

Rechtsebene

Karlsruhe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung der Stadt Karlsruhe legt folgende Rangfolge der Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung fest:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwertung
3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung)
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung Sie bestimmt zudem, dass die Stadt die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer mit dem Ziel informiert und berät, eine möglichst weitgehende Abfallvermeidung und -verwertung zu erreichen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Karlsruhe

URL-Adresse

https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-7-11.pdf

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