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Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Selb vom 25. Juni 2014 |
Rechtsebene | Selb |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Selb eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen. Die Satzung regelt insbesondere das Recht und die Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
URL-Adresse | https://www.selb.de/file/11299_strassenreinigungssatzung_01_07_2014.pdf |