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Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Selb vom 25. Juni 2014

Rechtsebene

Selb

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Selb eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen.

Die Satzung regelt insbesondere das Recht und die Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

https://www.selb.de/file/11299_strassenreinigungssatzung_01_07_2014.pdf